Schlagwörter: private Rentenversicherung Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung
Lebensversicherung
Welche Modelle gibt es?
Eine Lebensversicherung schützt vor Gefahren, die das Lebensunterhalt oder das Leben betreffen. Hierzu gehören das Berufsunfähigkeits- oder das Todesfallrisiko. Zudem kann das "Langlebigkeitsrisiko" abgesichert werden, denn niemand kann das Alter, welches er erreichen wird abschätzen. Somit muss das angesparte Kapital auch für die Altersvorsorge reichen, um das Risiko im Rentenalter unzureichend vorgesorgt zu haben auszuschließen.
Die richtige Verscherung
Die private Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist ein Modell Lebensversicherung. Hier wird die lebenslange Rente in einer vertraglich festgelegten Höhe garantiert. Weiter kann sich der Kunde zwischen der klassischen Form, hier wird das Kapital durch regelmäßige Zahlungen aufgebaut, und einem Beitragsdepot, hier zahlt er wahlweise monatlich, alle 3 oder 6 Monate aber auch jährlich ein, wählen.
Die Risikolebensversicherung
Hier steht die Vorsorge für Hinterbliebene im Vordergrund. So erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten einen Kapitalbetrag, dessen Höhe vertraglich fest vereinbart wurde. Insbesondere eignet sich die Risikolebensversicherung für junge Familien, die beispielsweise ein Immobiliendarlehen abbezahlen. Somit kann die Familie, im Todesfall des Hauptverdieners, vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden.
Die Kapitallebensversicherung
Eine weitverbreitete Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. So können die Versicherten nicht nur ihre Angehörigen im Todesfall absichern, sondern auch zeitgleich für den Ruhestand vorsorgen: Stirb der Versicherungsnehmer vor der Ablauffrist des Vertrages, so erhalten die Angehörigen den vorher festgelegten Versicherungsbetrag. Im Erlebensfall bekommt der Versicherungsnehmer die garantierte Versicherungssumme plus die fälligen Überschussanteile auf sein Konto überwiesen.
In der Regel ist die garantierte Summe, die die Angehörigen im Todesfall oder der Versicherungsnehmer im Erlebensfall erhält, bei der Kapitallebensversicherung gleich hoch.
Insbesondere ist es beim Abschluss der Versicherungspolice darauf zu achten, dass die zu erwartenden Erträge im Erlebensfall steuerfrei bis zur Hälfte des Betrages ausgezahlt werden können. Hierfür muss der Vertrag für die Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre bestehen und die Kapitalauszahlung darf nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
Hier steht die Vorsorge für Hinterbliebene im Vordergrund. So erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten einen Kapitalbetrag, dessen Höhe vertraglich fest vereinbart wurde. Insbesondere eignet sich die Risikolebensversicherung für junge Familien, die beispielsweise ein Immobiliendarlehen abbezahlen. Somit kann die Familie, im Todesfall des Hauptverdieners, vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden.
Die Kapitallebensversicherung
Eine weitverbreitete Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. So können die Versicherten nicht nur ihre Angehörigen im Todesfall absichern, sondern auch zeitgleich für den Ruhestand vorsorgen: Stirb der Versicherungsnehmer vor der Ablauffrist des Vertrages, so erhalten die Angehörigen den vorher festgelegten Versicherungsbetrag. Im Erlebensfall bekommt der Versicherungsnehmer die garantierte Versicherungssumme plus die fälligen Überschussanteile auf sein Konto überwiesen.
In der Regel ist die garantierte Summe, die die Angehörigen im Todesfall oder der Versicherungsnehmer im Erlebensfall erhält, bei der Kapitallebensversicherung gleich hoch.
Insbesondere ist es beim Abschluss der Versicherungspolice darauf zu achten, dass die zu erwartenden Erträge im Erlebensfall steuerfrei bis zur Hälfte des Betrages ausgezahlt werden können. Hierfür muss der Vertrag für die Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre bestehen und die Kapitalauszahlung darf nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
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